Informationen zur Abrechnung:
Gesetzliche Krankversicherung
Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung reichen Sie uns bei Behandlungsbeginn bitte Ihr Rezept ein. Per Gesetzgebung wurde festgelegt, dass für alle Leistungen eine Zuzahlung von 10 EUR + 10% des Behandlungswertes zu erfolgen hat.
Private Krankenversicherung
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch mit einem Rezept Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnung der Privatpatienten erfolgt auf der Grundlage der beihilfefähigen Höchstsätze.
Abrechnung auf Selbstzahler-Basis